Ein Lebensraum - Ein Wirtschaftsraum - Ein Gastein

Küchenhilfskraft im Seniorenheim

Die Marktgemeinde Bad Hofgastein besetzt folgende Planstelle ab 01. August 2024:


Küchenhilfskraft
im Seniorenheim

mit einem Beschäftigungsausmaß von 50 % (20 Wochenstunden)

Neben den allgemeinen Anstellungserfordernissen des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2001 idgF. ist im Seniorenwohnheim ein Turnusdienst zu verrichten und gelten folgende Aufnahmeerfordernisse:

• Abgeschlossene Berufsausbildung
• EU-BürgerIn
• Beachtung der hygienischen Vorschriften
• Teamfähigkeit und Flexibilität
• Positive Einstellung zu Seniorinnen und Senioren
• Bei männlichen Bewerbern abgeschlossener Präsenz- oder Zivildienst

Zu Ihren Aufgaben zählen:

• Allgemeine Hilfstätigkeiten in der Küche
• Vormittags- und Nachmittagsdienste
• Abwaschdienste in Vertretung bei Urlaub oder Krankenstand
• Einhaltung der Hygienerichtlinie (Reinigungsarbeiten)


Die Besoldung erfolgt nach den Vorgaben des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2001, LGBl Nr 17/2002 idgF. Die Einstufung ist abhängig von den bisherigen Vordienstzeiten.

Hinweis: die Auswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt unter Beachtung des Salzburger Gleichbehandlungsgesetztes, LGBl Nr 31/2006 idgF.

Bewerbungsschreiben mit den zu den Anstellungserfordernissen notwendigen Beilagen (lückenloser Lebenslauf mit Darstellung der bisherigen Berufstätigkeit, Urkunden, Zeugnissen, Strafregisterbescheinigung, Lichtbild etc.) sind bis 15. Mai 2024 an die Marktgemeinde Bad Hofgastein, z.Hd. Herrn Amtsleiter Mag. Wolfgang Schnöll zu richten.

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Heimleitung, Herrn Gernot Sturm unter
Tel: 06432/6164-391 oder seniorenheim@bad-hofgastein.salzburg.at


Der Bürgermeister
Markus Viehauser

Marktgemeinde Bad Hofgastein

Kurpromenade 2
5630 Bad Hofgastein

+43 6432 6240 0
k.schlager@bad-hofgastein.salzburg.at
Zur Hompepage