Ein Lebensraum - Ein Wirtschaftsraum - Ein Gastein

Parkgebührenüberwachungsorgan

Die Marktgemeinde Bad Hofgastein besetzt ab 01. März 2025 bzw. nach Vereinbarung die Planstelle als

Parkgebührenüberwachungsorgan

Vollzeit
 

 

Neben den allgemeinen Anstellungserfordernissen des Gemeinde-Vertragsbedienstetetengesetzes gelten folgende Aufnahmeerfordernisse:

 

Ø  abgeschlossene Berufsausbildung 

Ø  österreichische Staatsbürgerschaft

Ø  Gewissenhaftes Arbeiten, Teamfähigkeit und Flexibilität

Ø  Bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst

Ø  Nachweis einer aktuellen Strafregisterbescheinigung

 

Zur Ihren Aufgaben zählen:

 

Ø  Überwachung der gebührenpflichtigen Parkplätze und Kurzparkzonen

Ø  Wartung der Parkscheinautomaten

Ø  Mithilfe bei Veranstaltungen (Markttag)

Ø  Kontrolle der ortspolizeilichen Verordnungen

Ø  Melden von Missständen im Ort

Ø  Mithilfe in der Verwaltung und bei Sitzungen

 

 

Die Besoldung erfolgt nach den Vorgaben des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2001,

LGBl Nr 17/2002 idgF.; Einstufung und Entlohnung abhängig von der Ausbildung und den bisherigen Vordienstzeiten.

 

Hinweis: die Auswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt unter Beachtung des Salzburger Gleichbehandlungsgesetztes, LGBl Nr 31/2006 idgF.

 

Bewerbungsschreiben mit den zu den Anstellungserfordernissen notwendigen Beilagen

(lückenloser Lebenslauf mit Darstellung der bisherigen Berufstätigkeit, Versicherungsdatenauszug, Urkunden, Zeugnissen, Strafregisterbescheinigung, Lichtbild etc.) sind bis spätestens 07. Jänner 2025 an die Marktgemeinde Bad Hofgastein, z.Hd. Herrn Amtsleiter Mag. Wolfgang Schnöll, zu richten.

 

Der Bürgermeister:

Markus Viehauser

Marktgemeinde Bad Hofgastein

Kurpromenade 2
5630 Bad Hofgastein

+43 6432 6240 0
k.schlager@bad-hofgastein.salzburg.at
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